Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Jagd/Jagdreisen
Die Firma Gold Leaf GmbH tritt in ihrem Geschäftsfeld „Vermittlung von Jagden und Jagdreisen“ ausschließlich als Berater und Vermittler zwischen Jägern und Anbietern von Jagdreisen und Jagdmöglichkeiten auf.
1) Vertragsabschluss/Auftragserteilung
Bei Vertragsabschluss/Buchung einer Jagd/Jagdreise beauftragen und bevollmächtigen Sie uns als Vermittler zwischen Ihnen und dem Anbieter sowie gegebenenfalls anderen Leistungsträgern, Leistungen zu vermitteln und abzuschließen.
Der Vermittlungsvertrag über die Vermittlung von Jagd/Jagdreisen kommt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages zustande.
Es kommt also zu keinem Zeitpunkt ein Reisevertrag mit der Firma Gold Leaf GmbH zustande.
2) Zahlungsbedingungen/Anzahlungen
Mit jedem Jagdangebot werden Ihnen auch die jeweiligen Zahlungsbedingungen übermittelt. Ebenso erhalten Sie auch Informationen über die Höhe der Anzahlung, welche notwendig ist, um Ihren Jagdtermin zu reservieren. Sollte die Vorauszahlung nicht termingerecht eintreffen, gilt der Jagdtermin als storniert bzw. nicht reserviert.
Anzahlungen können prinzipiell nicht rückerstattet werden. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ist der gesamte Zahlungsverkehr über die Firma Gold Leaf GmbH abzuwickeln.
Direkte Absprachen mit dem Veranstalter oder mit Dritten bzw. Direktzahlungen an den Veranstalter oder an Dritte können generell nicht anerkannt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Trophäen im Besitz des Jagdanbieters/Jagdveranstalters. Trophäen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.
3) Leistungen
Alle Leistungen/Preise des jeweiligen Jagdangebotes werden von Seiten der Firma Gold Leaf GmbH klar definiert. Absprachen mit dem Veranstalter oder mit Dritten können nicht anerkannt und auch nicht geltend gemacht werden.
4) Preisänderungen
Auf Grund von Landesabgaben, Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen, Wechselkursen o.ä. kann es bei Jagden zu unerwarteten Preisänderungen kommen, welche nicht von unserem Kompetenzbereich abhängen. Die Firma Gold Leaf GmbH behält sich das Recht vor, diese Preiserhöhungen auch nach Vertragsabschluss an den Kunden weiter zu geben. 21 Tage vor Reiseantritt gibt es keine Preisänderungen mehr.
5) Einfuhr von Trophäen
Die Firma Gold Leaf GmbH haftet in keinem Fall für die Möglichkeit, erlegte Trophäen in das Heimatland des Erlegers einführen zu können. Es ist allein Aufgabe des Kunden, dafür die notwendigen veterinäramtlichen Bescheinigungen zu beschaffen und dafür zu sorgen, dass sich die Trophäen in einem Zustand befinden, der eine legale Einfuhr ermöglicht. Die Ausfuhr der Trophäen ist in jedem der angebotenen Länder anders geregelt.
Der Kunde ist für den Trophäentransport in sein Heimatland selbst verantwortlich. Für Beschädigung Ihrer Trophäen durch unsachgemäße Behandlung, aber auch für Bruch, Beschädigung oder Verlust Ihrer Trophäe im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes kann keine Haftung übernommen werden.
6) Jagdrecht/Trophäenbewertung/ Waffen und Munition
Der Jagdkunde verpflichtet sich, mit seiner Buchung einer Jagd/Jagdreise, die im Jagd-Land geltenden Vorschriften und Gesetze anzuerkennen.
Dies gilt auch für die Bewertung der Trophäen.
Bei Nichtbeachtung der Jagdvorschriften ist der Veranstalter berechtigt, die Jagd ohne Regressansprüche des Kunden abzubrechen.
Sollte der Kunde die Sicherheitsbestimmungen für Gesellschaftsjagden nicht beachten, kann der Kunde sofort und ohne die Möglichkeit auf Regressanspruch von der Jagd ausgeschlossen werden.
7) Haftung
Da Jagderfolg auch einer höheren Gewalt unterliegt, übernimmt die Firma Gold Leaf GmbH keinerlei Haftung für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke, eine Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises ist daher ausgeschlossen.
Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild freigibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen können. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie dieses betreffende Stück Wild auch erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen - auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke.
Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich.
Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risiken (Expeditionscharakter). Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts solcher Risiken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht. Es kann für Schäden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrer Ausrüstung keine Haftung übernommen werden.
8) Rücktritt von Seiten des Veranstalters/Vermittlers
Die Firma Gold Leaf GmbH bzw. der Jagdveranstalter behalten sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Umstände, wie z.B. Höhere Gewalt, die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Jagd in Frage stellen. In diesem Falle werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenzen des Zumutbaren übersteigt. Können wir Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlungen rückerstattet.
9) Vorzeitiger Abbruch der Jagd
Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Ticketumbuchungen, zusätzliche Transfers, Hotelkosten und dgl. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.
10) Höhere Gewalt
Sollte der Reise- und Jagdverlauf nach Antritt der Reise durch bei Buchung nicht vorhersehbare Gründe wie Streik, Krieg, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Treibstoffmangel oder Gründen, die den vorgenannten in der Wirkung gleichkommen, geändert oder abgebrochen werden, sind alle damit verbundenen Kosten für Ticketumbuchungen, Hotels, Transfers und dgl. vom Kunden zu tragen.
11) Gerichtsstand
Zuständig für eventuelle Streitigkeiten sind für beide Parteien österreichische Gerichte - bzw. das Bezirksgericht.
12) Versicherungen
Der Jagdgast ist verpflichtet, selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Schäden, die im Zuge der Jagd vom Kunden selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden.